IMMOBILIENBEWERTUNG UND GUTACHTEN
IMMOBILIENGUTACHTER
FÜR NEUWERT, VERSICHERUNGSWERT UND WIEDERBESCHAFFUNG
Neuwertgutachten
DER NEUWERT
ODER WIEDER-BESCHAFFUNGSWERT
Darum geht es
Neuwertgutachten spielen vor allem bei der Versicherung der Immobilien – zum Beispiel gegen Feuer – eine große Rolle. Ermittelt werden die Neuwerte – auch Wiederbeschaffungswerte genannt.
Die Immobilie ist in der Regel ein wichtiger Vermögensbestandteile. Schäden, die durch Unglücke wie beispielsweise Feuer oder Stürme entstehen, können existenzgefährdende Ausmaße erreichen, wenn die Versicherungssumme nicht der Höhe der tatsächlichen Wiederherstellungskosten entspricht. Entscheidend ist hier der Neuwert des Gebäudes und nicht der Verkehrswert.
Gerade bei Gebäuden, die bereits seit mehreren Jahren genutzt werden und deren seinerzeit Neubaukosten die Grundlage für die Gebäudeversicherung darstellen, sollten die Wiederherstellungskosten regelmäßig mit der Versicherungssumme abgeglichen werden.
Die Wiederherstellungskosten werden im Rahmen eines Gutachtens hergeleitet und zusammenfassend dargestellt. Dies erfolgt üblicherweise in folgenden Schritten:
Schritt eins
BAUKONSTRUKTION BAUQUALITÄT
Darum geht es
Mit Hilfe der Planunterlagen und der im Rahmen einer Besichtigung gewonnen Erkenntnisse werden die wesentlichen konstruktiven Bestandteile auf Basis der DIN 276 hinsichtlich ihrer Qualität stichpunktartig beschrieben.
Weitere Schritte
ERMITTLUNG DER WIEDERHERSTELLUNGS-KOSTEN
Darum geht es
Auf Basis der im Schritt 1 erarbeiteten Ergebnisse erfolgt eine tabellarische Ermittlung der Wiederherstellungskosten anhand von Qualitäten und Kostenkennzahlen. Folgende Kennwerte werden unter anderem in die Ermittlung mit einbezogen:
- Angaben zur Art der Bauwerke
- Festlegung Wertermittlungsstichtag
- Bruttogrundfläche (BGF)
- Gebäudestandard auf Basis Ortsbegehung und bereitgestellter Unterlagen
- Kostenkennwerte für Gebäude und Außenanlagen
- Mögliche Korrekturfaktoren und Baupreisindexentwicklung bezogen auf den Wertermittlungsstichtag
Wenn Sie Fragen zu einem Neuwert oder Wiederherstellungswert haben, nehnmen Sie gerne Kontakt auf.